ESF Plus – Förderung von Fachkursen*
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt berufliche Weiterbildungen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen zu Ihren Kursgebühren.

Wer kann gefördert werden?
Förderfähig sind:
- Beschäftigte in Unternehmen mit Wohn- oder Arbeitsort in Baden-Württemberg
- Unternehmer und Freiberufler mit Sitz oder Wohnort in Baden-Württemberg
- Gründungsinteressierte, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten
- Wiedereinsteiger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg
Nicht förderfähig:
- Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie Städten und Gemeinden
- Beschäftigte von Transfergesellschaften
(Ausnahme: Mitarbeiter rechtlich selbstständiger Unternehmen, die öffentlich finanziert werden – diese sind förderfähig.)
Wie hoch ist der Zuschuss?
- Der Zuschuss beträgt 45 % der Teilnahmekosten
Welche Kurse sind förderfähig?
- Fachkurse mit mindestens 8 und höchstens 160 Unterrichtseinheiten
- Die Kursdauer darf maximal sechs Monate betragen
So funktioniert die Antragstellung
1. Formulare ausfüllen:
Bitte den ESF Plus Teilnahmefragebogen, die Zielgruppenabfrage (xlsx oder pdf) und den Haftungsausschluss vollständig ausfüllen und unterschreiben.
Downloads
2. Kontaktinformationen angeben:
Eine gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind zwingend notwendig.
3. Einreichen:
- Am besten digital: Füllen Sie die Unterlagen nach Möglichkeit direkt digital aus und reichen Sie sie uns per E-Mail ein.
- Per Scan: Sollte ein digitales Ausfüllen nicht möglich sein, füllen Sie die Dokumente bitte handschriftlich in deutlicher Blockschrift aus. Achten Sie beim anschließenden Einscannen bitte auf eine gute Qualität und Lesbarkeit.
- Per Post: Alternativ können Sie uns die Unterlagen natürlich auch ganz klassisch auf dem Postweg zusenden.
Wichtige Hinweise
- Eine regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung für die Förderung.
- Bei zu geringer Anwesenheit oder einem Kursabbruch müssen Zuschüsse ggf. zurückgezahlt werden.
- Sollten Sie die Förderung für mehrere Seminare beantragen, muss der ESF Plus Teilnahmefragebogen (pdf) nicht mehr ausgefüllt werden.
Ansprechpartnerin
Ellen Wettengel
Telefon: 0731 - 97739093
E-Mail:
*Wir befinden uns in der Antragstellung und können daher Ihre Förderanträge nur mit Haftungsausschluss annehmen. Diesen finden Sie neben den notwendigen Unterlagen im Downloadbereich.
Deutschlandweit
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Im Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten Solo-Selbstständige einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.
Mehr Informationen erhalten Sie hier 
Weitere Möglichkeiten
Immer einen Besuch wert ist die Förderdatenbank: www.foerderdatenbank.de 
Das Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 9.135 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Bei jeder Fördermaßnahme beträgt der Eigenanteil 10 Prozent.
Voraussetzungen sind:
- Berufsabschlussprüfung mit einer Note besser als „gut“ oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule zum Nachweis Ihrer besonderen Qualifikation
- Sie müssen jünger als 25 Jahre alt sein. Zwei Jahre fachschulischer Ausbildung dürfen dabei aber angerechnet werden ebenso wie Wehrdienst, Freiwilligendienst, Elternzeit o.ä.
- ein aktueller Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden
Förderprogramme der Bundesländer
Bayern
Baden – Württemberg
Hamburg
Mecklenburg- Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Die Bildungsscheck-Förderung läuft wieder ab Februar 2026.
Alle Informationen dazu finden Sie hier:
www.mags.nrw 
Rheinland-Pfalz
Förderung beruflicher Weiterbildung in Rheinland-Pfalz 
Sachsen
Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung 
Schleswig – Holstein
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein 
Thüringen
www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de 
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Generell
Berufsbezogene Weiterbildungen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Als Selbstständige können Sie Ihre Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe absetzen. Als Arbeitnehmer können Sie die Kosten der Weiterbildung als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen.
Fördermöglichkeiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und ändern sich laufend. Eine umfassende und abschließende Übersicht können wir deswegen nicht anbieten und empfehlen Ihnen daher sich selbstständig für Ihr Bundesland noch einmal zu informieren.
Für alle Fragen rund um die Förderung wenden Sie sich bitte an Felix Reyhl,